Hier können Sie Ihr Kind "krank" melden bzw. vom Unterricht abmelden.

Dies ist laut § 22 Abs. 1 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (Land Rheinland-Pfalz) gesetzliche Pflicht:

"Sind Schülerinnen oder Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden."

Die elektronische Abmeldung vom Unterricht ersetzt den Telefonanruf UND die schriftliche Entschuldigung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 👍🏻

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

QR Code: Abmeldung vom Unterricht

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