Unterricht bei außergewöhnlichen wetterbedingten
Umständen
Laut Schulordnung findet der Unterricht grundsätzlich statt. Danach ist Unterricht, auch wenn er nur für einen Teil der Schüler erteilt werden kann, sinnvoller als
genereller Unterrichtsausfall. Schüler, die zur Schule kommen können, haben ein Recht auf Unterricht.
Es obliegt jedoch in jedem Fall – auch wenn der Unterricht stattfindet – den
Eltern zu entscheiden, ob der Schulweg zumutbar ist oder
nicht.
Bitte entscheiden Sie deshalb verantwortungsbewusst, ob Ihr Kind die Schule besuchen kann, oder
nicht!