Unterricht bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen
Laut Schulordnung findet der Unterricht grundsätzlich statt. Danach ist Unterricht, auch wenn er nur für einen Teil der Schüler erteilt werden kann, sinnvoller als genereller Unterrichtsausfall. Schüler, die zur Schule kommen können, haben ein Recht auf Unterricht.
 
Es obliegt jedoch in jedem Fall – auch wenn der Unterricht stattfindet – den Eltern zu entscheiden, ob der Schulweg zumutbar ist oder nicht.
Bitte entscheiden Sie deshalb verantwortungsbewusst, ob Ihr Kind die Schule besuchen kann, oder nicht!